Setzen Sie soviele Bezugspersonen wie möglich auf die Abholliste, um zu gewähren, dass Ihr Kind rechtzeitig von der Einrichtung abgeholt werden kann. Falls Sie Ihr Kind nicht persönlich abholen können, teilen Sie uns dies bitte mit. Sollte die Abholung Ihres Kindes des Öfteren zeitgemäß nicht eingehalten werden, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Kind vom Besuch ausgeschlossen wird. Geschwister unter 14 Jahren dürfen das Kind nicht abholen.
Kündigung durch Personensorgeberechtigen
-Eine Kündigung durch die Erziehungsberechtigte ist jeweils zum Monatsende
unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zulässig.
-Die Kündigung bedarf der Schriftform.
-Während der letzten 3 Monate des Betreuungsjahres ist die Kündigung nur zum Ende
des Kindergarten-/Krippenjahres zulässig. Das Betreuungsjahr beginnt am 1. September
und endet mit dem 31. August des folgenden Jahres.
-Kinder, die während des Kindergartenjahres wegziehen, können längstens bis zum Ende
des laufenden Kindergartenjahres in der Einrichtung betreut werden.
-Kinder mit Eingliederungshilfe können ohne Einhaltung der Kündigungsfrist während der
Probezeit abgemeldet werden.
Einer Abmeldung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule wechselt.
Liebe Eltern,
das neue Kita-Platz-Online-Anmeldeverfahren ist für Sie vom 03.02.2021 bis einschließlich 28.02.2021 zur Anmeldung freigeschaltet und kann von Ihnen in diesem Zeitraum über folgenden Link aufgerufen und zur Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder genutzt werden:
Kita-Platz für das Kita-Jahr 2021/2022 online anmelden
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Webseite der Stadt Burgau:
Es werden nur Kinder aufgenommen, die zusammen mit ihren Erziehungsberechtigten ihren Hauptwohnsitz in Burgau haben.
Aufgenommen werden Kinder
- von 10 Monaten bis zum 3. Lebensjahr in die Kinderkrippe
- vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in den Kindergarten
Kinder, die während des Jahres ihr 3. Lebensjahr vollenden, wechseln nach Bedarf von der Kinderkrippe in den Kindergarten. Die Entscheidung obliegt dem Träger.
Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und ist schriftlich durch Ausfüllen eines Anmeldeformulars zu beantragen. Die Aufnahmebedingungen sind in der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau geregelt. Ferner sollten folgende Nachweise vorliegen:
• Vorlage der letzten Früherkennungsuntersuchung (freiwillig)
• ausgefüllter und unterzeichneter Betreuungsvertrag und deren Anlagen
• Einzugsermächtigung zwecks Gebührenabbuchung
Das durch den Betreuungsvertrag begründete Betreuungsverhältnis schließt eine Vorbereitungs- und Eingewöhnungsphase des Kindes mit ein.
Bei Kindern mit Eingliederungshilfe wird eine Probezeit von einem Monat vereinbart.
Auswärtige Kinder können können grundsätzlich nicht aufgenommen werden. In dringenden Ausnahmefällen ist ein Antrag beim Träger zu stellen.
Folgende Buchungszeiten stehen in der Kindertagesstätte "Purzelbaum" zur Verfügung:
3 - 4 Std., 4 - 5 Std., 5 - 6 Std., 6-7 Std.
Die Buchungsstunden können in einem Rahmen von 07.00 - 14.00 Uhr gewählt werden.
Die Gesamtbuchungsstunden müssen einen Mindestzeitraum von wöchentlich 20 Std. belegen.
Wir bedanken uns im Voraus
- für Ihre Mithilfe und Mitarbeit
- für Ihre Anregungen und Kritik
Seit dem 25. Mai 2018 wurde das neue Datenschutzgesetz eingeführt. Aufgrund dessen ist die Zustimmung der Personenberechtigten zur Erhebung von personenbezogenen Daten notwendig. Ohne ihre Einwilligung kann ihr Kind in der Kindertageseinrichtung nicht ordnungsgemäß aufgenommen und abgerechnet werden. Ein Infomartionsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO) kann eingesehen und heruntergeladen werden; siehe Anhänge.
Zu Beginn des Kindergartenjahres wird von Ihnen ein Elternbeirat gewählt.
Elterngespräche fördern die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Elternhaus.
Wir laden Sie während des Jahres zu verschiedenen Elternaktionen ein.
Liebe Eltern auch Ihre Kinder brauchen Ferien um sich von den Erlebnissen und Eindrücken im Alltag zu erholen.
Der Ferienkalender des Kindergartens wird im Herst bekannt gegeben.
Jedes Kind hat seinen festen Platz an der Garderobe.
Die Gebühren sind für alle angemeldeten Kinder zu entrichten. Dabei ist es unerheblich, ob sie im Erhebungszeitraum die Kindertagesstätte tatsächlich besuchen oder nicht. Im vollen Kalenderjahr sind Gebühren für 12 Monate zu entrichten. Schließtage, Eingewöhnungszeiten und Ferienzeiten sind ebenfalls gebührenpflichtig. Die Gebühren werden bis spätestens 15. eines jeden Monats im Voraus von Ihrem Konto abgebucht. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Stadt Burgau eine Einzugsermächtigung für ihr Konto zu erteilen. Barzahlungen sind nicht möglich.
Sind die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages mehr als einen Monat im Rückstand, verliert das Kind das Anrecht auf einen Betreuungsplatz.
Die Gebühren werden auf Antrag bei entsprechenden Einkommensverhältnissen vom Kreisjugendamt des Landkreises Günzburg übernommen. Anträge sind bei den Leitungen unserer Kindertageseinrichtungen erhältlich.
Die Staffelung der Benutzungsgebühren finden Sie unter der Gliederung "Kosten".
Ermäßigung:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die städtische Kindertageseinrichtung, wird die Grundgebühr für das zweite Kind um 25 v.H. und für das dritte und jedes weitere Kind um 100 v.H.ermäßigt. Die Ermäßigung erfolgt jeweils auf den geringsten Elternbeitrag der gewählten Buchungsstunden. Die Ermäßigung gilt nicht für die Bezahlung des Spiel- und Getränkegeldes. Die Gebühren einschließlich des Spiel- und Getränkegeldes werden für 12 Monate eingehoben und sind auch während der Schließtage zu bezahlen.
Ausweitung des Beitragszuschusses auf die gesamte Kindergartenzeit:
Durch die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz wird der bisher im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung gewährte Beitragszuschuss ab dem 01.04.2019 auf die gesamte Kindergartenzeit ausgeweitet.
Konkret bedeutet dies:
- Ab dem 01.04.2019 wird ein Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 Euro für alle Kinder gewährt, die im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben.
- Ab dem 01.09.2019 (neues Kindergartenjahr) gilt der Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 Euro auch für die Kinder, die im Jahr 2019 das dritte Lebensjahr vollenden.
Der Förderbetrag in Höhe von 100,00 Euro pro Monat/Kind wird von der Stadt Burgau auf die entsprechend den Buchungszeiten festgesetzten Kindergartengebühren sowie Spiel- und Getränkegeld angerechnen. Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt nicht.
Für Kinder, für die bisher eine Gebühr von weniger als 100,00 Euro/Monat (Grundgebühr, Spielgeld und Getränkegeld) erhoben wurde, wird ab 01.04.2019 bzw. 01.09.2019 keine Gebühr mehr fällig.
Für Kinder, für die bisher eine Gebühr von mehr als 100,00 Euro/Monat (Grundgebühr, Spielgeld und Getränkegeld) erhoben wurde, wird ab 01.04.2019 bzw. 01.09.2019 die Gebühr um 100,00 Euro ermäßigt.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung Ihrerseits nicht erforderlich ist. Die Umstellung erfolgt im automatisierten Verfahren.
Ab dem 01.01.2020 führt der Freistaat Bayern das Bayrische Krippengeld ein. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht AUF DER Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/Krippengeld zur Verfügung. Nähere Infos erhalten Sie auch beim Zentrum Bayern Familie und Soziales unter der Service-Telefon-Nr.: 0931 – 32090929.
Wir feiern mit jedem Kind Geburtstag. Bitte geben Sie in Absprache mit der Erzieherin eine kleine "Leckerei" zum Feiern mit.
Der Kindergarten verfügt über drei Gruppen. Die Einteilung der Kinder in die verschiedenen Gruppen erfolgt in den Kindertageseinrichtungen. Elternwünsche können nur insoweit berücksichtigt werden, als Plätze und Personal zur Verfügung stehen.
Angebotsformen für Kinder von 3 - 6 Jahren
Bären-Gruppe: Montag - Freitag von 07.00 - 14.00 Uhr
Kroko-Gruppe: Montag - Freitag von 07.00 - 14.00 Uhr
Mäuse-Gruppe: Montag - Freitag von 07.00 - 14.00 Uhr
Grashüpfer-Gruppe: Montag - Freitag von 07.00 - 14.00 Uhr
Angebotsformen für Kinder von 10 Monaten - 3 Jahren
Marienkäfer-Gruppe: Montag - Freitag von 07.00 - 14.00 Uhr
Bienen-Gruppe: Montag – Freitag von 07.00 – 14.00 Uhr
Der Weg zur und von der Kindertagesstätte liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Begrüßung des Kindes durch das zuständige pädagogische Personal. Die Aufsichtspflicht endet spätestens zum Zeitpunkt der Schließung der Einrichtung mit der persönlichen Verabschiedung des Kindes durch das pädagogische Personal. Die Erzieherinnen sind schriftlich darüber zu informieren, von wem das Kind abgeholt wird. Die Personen müssen mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Kinder unter 3 Jahren dürfen nur von Erwachsenen gebracht und abgeholt werden. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass der 'Vordruck der abholberechtigten Personen jederzeit aktuell geführt ist und dass Kinder von nicht abholberechtigten Personen nur durch Vorlage eines schriftlichen Personaldokumentes übergeben werden.
Die Kinder sind durch gesetzliche Regelung gegen Unfall versichert:
• auf dem direkten Weg zur und von der Kindertageseinrichtung
(Wegeverletzungen sind der Leitung umgehend zu melden)
• während des Aufenthaltes und während allen Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Grundstückes
(bei Spaziergängen, Festen ect.)
Kinder, deren Betreuungsvertrag endet dürfen die Einrichtung nur in Begleitung von den Erziehungsberechtigten oder Abholberechtigten Personen betreten. Die Aufsichtspflicht und Haftung liegt hier ausschließlich im Verantwortungsbereich der Erziehungsberchtigten.
Für Gaderobe, Fahrräder und mitgebrachtes Spielzeug übernimmt die Einrichtung keine Haftung. Die Eltern haften bei einer Beschädigung von Eigentum Dritter durch ihr Kind, sofern keine Aufsichtspflichtverletzung durch das Erzieherpersonal vorliegt.
Bei Festen und Feiern in der Kindertageseinrichtung sowie anderen öffentlichen Veranstaltungen, die von der Einrichtung organisiert, jedoch von Erziehungsberechtigten besucht und begleitet werden (z.Bsp. Tag der offenen Tür, Martinsumzug), obliegt die Aufsicht über die Kinder bei den Erziehungsberechtigten.
In unserer Hausordnung finden Sie Informatives zur Einrichtung.
Bitte geben Sie Ihrem Kind gekennzeichnete Rutschsocken oder Hausschuhe mit.
Wichtige Informationen finden Sie an der Pinnwand und der "Gläsernen Wand" in der Halle.
Bitte ziehen Sie Ihr Kind "kindergartenfreundlich" an.
- Bequeme Kleidung für die Gruppe
- Matschhose und Gummistiefel für den Garten
Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind telefonisch bis 8:30 Uhr (Gruppentelefon), wenn es erkrankt ist.
Kinder, die erkrankt sind, dürfen die Betreuungseinrichtung während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Die Personensorgeberechtigten sind nach § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet, das Auftreten oder den Verdacht des Auftretens von in § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG genannten Krankheiten oder den Befall mit Läusen unverzüglich der Kindertageseinrichtung mitzuteilen.
Personen, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen die Kindertagesstätte nicht betreten.
Erzieherinnen haben keine medizinische Ausbildung und sind nicht verpflichtet, kranken Kindern Medikamente zu verabreichen. Medikamente werden deshalb in der Kindertagesstätte grundsätzlich nicht verabreicht. Nur in besonderen, unumgänglichen Einzelfällen können Notfallmedikamente verabreicht werden. Dieses ist im Einzelfall mit den Personensorgeberechtigten gesondert durch ein Verabreichungsformular zu vereinbaren und durch Unterschrift zu bestätigen. In diesen Fällen werden Medikamente nur mit ärztlicher Bescheinigung und in Absprache mit dem Arzt verabreicht. Die Medikamente sind persönlich an die Mitarbeiter zu übergeben und müssen mit dem Namen des Kindes und genauer Dosierung versehen sein. Die Mitarbeiter können eine Verabreichung ablehnen. Antibiotika stellt kein Notfallmedikament dar. Die Erziehungsberechtigten stellen die Erzieherinnen für den Fall gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Schädigungen des Kindes in Zusammenhang mit der Verabreichung von Medikamenten, der Anwendung von Verordnungen, der Messung von Körperfunktionen oder der Überwachung von Diäten von aller Haftung frei.
Die Personensorgeberechtigten sind dafür verantwortlich, dass alle Personen, die im Notfall zu benachrichtigen sind, aktuell in einer Liste geführt werden.
Medikamente werden im Kindergarten grundsätzlich nicht verabreicht. Nur in besonderen, unumgänglichen Einzelfällen können Notfallmedikamente verabreicht werden. Dieses ist im Einzelfall mit den Personensorgeberechtigten gesondert durch ein Verabreichungsformular zu vereinbaren und durch Unterschrift zu bestätigen. In diesen Fällen werden Medikamente nur mit ärztlicher Bescheinigung und in Absprache mit dem Arzt verabreicht. Die Medikamente sind persönlich an die Mitarbeiter zu übergeben und müssen mit dem Namen des Kindes und genauer Dosierung versehen sein. Die Mitarbeiter können eine Verabreichung ablehnen. Antibiotika stellt kein Notfallmedikament dar. Die Erziehungsberechtigten stellen die Erzieherinnen für den Fall gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Schädigungen des Kindes in Zusammenhang mit der Verabreichung von Medikamenten, der Anwendung von Verordnungen, der Messung von Körperfunktionen oder der Überwachung von Diäten von aller Haftung frei.
Mitwirkungspflicht der Eltern
Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, jegliche Veränderung von familiären Verhältnissen, die Einfluss auf den Rechtsanspruch oder den Elternbeitrag des zu betreuenden Kindes haben, dem Träger unverzüglich mitzuteilen. Sofern bereits eine Beitragsermäßigung in Höhe des staatlichen Zuschusses durch einen anderen Träger gewährt wurde, ist dies der neuen Kindertageseinrichtung unverzüglich mitzuteilen. Ferner sind die Eltern verpflichtet, bei Bezug von Betreuungsgeld alle anspruchserheblichen Änderungen bei Eintritt in die KITA, der zuständigen Stelle mitzuteilen. Entsteht dem Träger aus der nicht oder nicht rechtzeitig erfolgten Mitteilung der vorgenannten Pflichten ein wirtschaftlicher Nachteil, so kommen die Eltern für den wirtschaftlichen Nachteil in voller Höhe auf. Für Kinder die vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder vorzeitig eingeschult werden, ist ein Nachweis in Kopie vorzulegen. Der Antrag auf vorzeitige Einschulung sollte bis spätestens 30. September des Kindergartenjahres gestellt werden. Eine spätere Antragstellung bewirkt, dass die Auszahlung des Elternbeitragszuschusses erst ab dem Monat der Antragstellung erfolgt.
Wir benötigen stets Ihre aktuelle Telefonnummer (Arbeitsstelle und Privatnummer), um Sie im Notfall erreichen zu können.
Die Rahmenöffnungszeiten in der Kindertagesstätte "Purzelbaum" sind
im Kindergarten
Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(geplante Öffnungszeit ab 01.09.2021: 07:00 Uhr – 16:00 Uhr)
in der Kinderkrippe
Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(geplante Öffnungszeit ab 01.09.2021: 07:00 Uhr – 15:00 Uhr)
Schließzeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Schließzeit bis zu 30 Tagen im Jahr sowie Teamfortbildungen von bis zu 5 Tagen jährlich entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
Wir führen für jedes Kind ein "Portfolio" während der Krippen und Kindergartenzeit.
Unseren Wochenrückblick finden Sie an den Pinnwänden der jeweiligen Gruppe.
Die Schließzeiten werden jeweils von jeder Einrichtung in Absprache mit dem Elternbeirat und der Gesamtleitung festgelegt. Eine Schließzeit bis zu 30 Tagen im Jahr entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Eltern werden rechtzeitig darüber informiert.
FERIENPLANUNG Kindertagesstätte „Purzelbaum“
Folgende Schließzeiten sind vorgesehen:
Weihnachten: 6 Mi. 23.12.2020 – Mi. 06.01.2021
Ferien Kita geschlossen
Fasching: 1 Mo. 15.02.2021
Ferien Kita geschlossen
Pfingsten: 4 Di. 25.05.2021 – Fr. 28.05.2021
Ferien Kita geschlossen
Mo. 25.05.2021 – Fr. 28.05.2021
Notbetreuung in der Kita Mindelzwerge (nur mit vorheriger Anmeldung)
Sommer: 15 Mo. 02.08.2021 – Fr. 20.08.2021
Ferien Kita geschlossen
Mo. 02.08.2021 – Fr. 06.08.2021
Notbetreuung in der Kita Mindelzwerge (nur mit vorheriger Anmeldung)
Teamtag: 1 Mo. 23.08.2021
Kita geschlossen
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27 Schließtage
Änderungen vorbehalten.
Wir sperren unsere Haustüre um 09.00 Uhr ab. Falls nötig bitte klingeln.
Jede Gruppe geht einmal wöchentlich zum Turnen. Der Tag wird immer am Beginn eines jeden neuen Schuljahres bekannt gegeben. Bitte schicken Sie Ihr Kind an diesem Tag in Turnkleidung (Jogginganzug, Leggins usw.) in den Kindergarten. Turnschuhe können im Turnbeutel an der Garderobe hängen bleiben.